Meldepflichten für Ihre PV-Anlage

Die Photovoltaik-Anlage auf dem Dach muss wie jede andere Strom­erzeugungs­anlage auch bei dem zuständigen Netz­betreiber angemeldet werden sowie im Markt­stamm­daten­register der Bundes­netz­agentur registriert werden.

Meldepflichten für PV-Anlagen
Auch kleine PV-Anlagen müssen frist­gerecht gemeldet werden.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Die Anmeldung einer Erzeugungs­anlage beim Netz­betreiber erfolgt nach den Vor­gaben des zuständigen Netz­betreibers.

Wir unterstützen Sie bei der Registrierung.


Registrierung im Markt­stammdatenregister

Grundsätzlich müssen alle ortsfesten Strom­erzeugungs­anlagen, die Strom für die Ein­speisung in das Strom­netz oder für den ei­genen Ver­brauch er­zeugen, im Markt­stamm­daten­register an­gemeldet werden. Aus­genom­men davon sind An­lagen, die nicht mit dem Strom­netz verbun­den sind, wie beispiels­weise in Wohn­mo­bilen oder Garten­lauben.

Ziele des Markt­stammdatenregisters

  • verlässliche Daten für die Energie­wende
  • Bürokratieabbau der energie­wirtschaft­lichen Prozesse
  • transparenter Markt und faire Preise
  • Abgleich von Angebot und Nachfrage
  • sinnvoller Ausbau der Strom­netze aufgrund der Daten­lage

Das Wichtigste zur Registrierung

  • Auch wenn Ihre Anlage bereits bei der Bundes­netz­agentur gemeldet ist, muss sie ins Markt­stamm­daten­register erneut ein­getragen werden. Ihre bereits wo­anders gemel­deten Daten werden aufgrund der Daten­schutz­grund­verord­nung (DSGVO) nicht über­nommen.
  • Tragen Sie Ihre Anlage möglichst frist­gerecht (innerhalb von vier Wochen nach Inbetrieb­nahme) ein, sonst droht der Ver­lust Ihrer Ver­gütung und ein Buß­geld.
  • Ergänzen Sie Ihre PV-Anlage mit einem Batterie­speicher, muss auch dieser frist­gerecht im Markt­stamm­daten­register angemeldet werden.
  • Jede weitere Änderung, wie beispiels­weise hinsicht­lich der Anzahl der Module oder der Leistungs­fähigkeit der gesamten Anlage, muss im Markt­stamm­daten­register erfasst werden.
  • Die Registrierung kann nur online erfolgen.

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